benantlich,
benentlich
(erstere Form etw. häufiger), sehr vereinzelt benantlichen, benentlichen
, Adv.,
in einigen Belegen Adj.
1.
›im besonderen, speziell, namentlich, vor allem‹.Belegblock:
dem gantzen hail. reich untregliche beschwerden erfolgen, benäntlich daß sich letstlich alle gůte müntzen verlieren.
daß [...] die obrigkait von der gemaind, benantlich burgermaister Hörbrot, [...] die [...] redelfierer gewesen.
antlitz des feinds, benentlich des dewfels vnd seiner gesellen der ketzer.
der mensch sol [...] die begangen sünd [...] durch mündliche peicht verraten, zuolesst ains vrtails gewarten, benentlich des ablas.
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Vgl. ferner s. v. .2.
›ausdrücklich; genau, in Worten oder anderen Zeichen anzugeben; festgesetzt, festgelegt‹; Belegblock:
Mit benanntlichen / außgetruckten worten lauter bemeldt oder bestimpt.
daß ist in benaͤndtlichen Zeichen 14°.
das bemelt burgermaister [...] fur yegklich haws in der rinkmawr bemelter statt Rotemburg siben guldin und benanntlichen in ainer summa [...] vier tawsent guldin krewzer [...] geben.
In welchem jhar aber das benanntlichen beschehen.
Wann einer einen Grundt umb einen benenntlichen Grundtdienst von einem Grundtherren innenhat.
derselb soll anzaigen und rugen benentlich stockrecht.
also oft er daß thuet benentlichen 72 ₰, absonderlich aber allen schaden zu ersetzen.
3.
dient der Einleitung einer Spezifizierung, Aufzählung, genauen Bemessung eines vorher allgemeiner Angegebenen: ›nämlich‹.Belegblock:
allwo auch die vier vornehmste Doctores der Rechten erschienen / benanntlich / Bulgarus, Martinus, Jacobus, und Hugo.
das kohenmehl auf beeden heusern benentlich v
c
vnd l stär. dz [...] dem Francisco eben śo viel wie vetzler śagt benentlichen florin 300 gulden vngrisch [...] geben habe.