adelzug,
der
.›eine bestimmte Wasserstrecke (hier: im Bodensee), in der der Fang des Adelfisches erlaubt ist‹; vgl. , . Wohl Klammerform aus nicht belegtem
adelfischzug
›Fang des Fisches‹ mit hinzukommender Metonymie von der Tätigkeit auf die Fangstrecke.