adelzug,
der
.
›eine bestimmte Wasserstrecke (hier: im Bodensee), in der der Fang des Adelfisches erlaubt ist‹; vgl. , . Wohl Klammerform aus nicht belegtem
adelfischzug
›Fang des Fisches‹ mit hinzukommender Metonymie von der Tätigkeit auf die Fangstrecke.

Belegblock:

Geier, Stadtr. Überl. (
nalem.
,
1589
):
Dergleichen soll es auch mit den netzen gehalten werden, ausgenommen die erlaupten züg, als benandlich der sifrid, der stössel und der teufbom, und von dem adelzůg hinauß an den stumpen.