benachbart,
Adj.,
auch subst.
›in der Nähe eines Bezugspunktes gelegen (von Orten); in der Nachbarschaft einer Bezugsperson wohnend (von Personen); an eigene Ländereien angrenzend (von Ländern, Reichen)‹; auch ütr., dann: ›eng zusammengehörig, einander ähnlich‹. Subst.: ›in der Nähe, auf dem angrenzenden Grundstück lebende Person, Nachbar‹.
Spätes Frnhd.
Bedeutungsverwandte
zum Subst.:  1, .
Gegensätze:
(Adj.).
Syntagmen:
benachbarter indianer / ort / weida, benachbarte majestät / stat, benachbartes land
;
anstos / gut des benachbarten
.

Belegblock:

Ralegh. America ijv, (
Frankf.
1599
):
ist jhm von den Eynwohnern vnd benachbarten Jndianern [...] aller guter Will [...] angetragen [...] worden.
Weise. Jugend-Lust (
Leipzig
1684
):
wenn er [Koͤnig] die Unterdruͤckung einer benachbarten Majestaͤt mit geduldigen Augen ansehen kan.
Müller, Alte Landsch. St. Gallen (
halem.
,
um 1630
):
was gestalten etliche in ihren Güeter vil Bäum nechst an seines Benachbarten Anstoß und Gueth sezen.
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. (
m/soobd.
,
um 1600
):
so soll und mag er ainem oder mehr seiner benachtporn zu im erfordern.
A. à S. Clara. Glori (
Wien
1680
):
gewust / daß Ars und Mars, Ort und Wort halber benachbart seyn.
Ders. Deo Gratias (
Wien
1680
):
weil die benachbarte Oerter und Laͤnder in der Pest / und doch Wienn ohne Pest.
Qu. Brassó
5, 515, 40
(
siebenb.
,
1615
):
er hat das ganze Land hierzu geladen, welche mit krommen Händen sampt den 2 benachtbarten Wayda muessten aufziehen.
Eschenloher. Medicus ;
Grothausmann, Stadtb. Karpfen
36, 7
;
Vgl. ferner s. v.  1.