abstatten,
V.
1.
›etw. abliefern; etw. (z. B. einen Schaden) vergüten, wiedergutmachen; (Dank) abstatten‹.Belegblock:
allen obstechenten schaden aber solle der halter abstatten.
solle der Lamprecht [...] solchen schaden abzustatten und die benachbarten ohne schaden zu halten schuldig sein.
auch jeder sein gebühr hievon seinem herrn an gebührendes ort stell und abstatte.
2.
›jn. vermögensrechtlich abfinden, aussteuern‹.Bedeutungsverwandte:
vgl. .