belesen,
V., unr. abl.
2.
›die mit einer Pfründe versehenen Obliegenheiten des (Gebet- und Messe-)lesens erfüllen‹.Belegblock:
3.
›durch Lesen seine Kenntnisse erweitern, sich durch Lesen bilden‹; im eigenen Belegmaterial nur als part. Adj., dann: ›belesen‹.Belegblock:
ein gelehrter / belesener vñ wolerfahrner Herr.
4.
›durch Vortrag eines festgelegten Textes nicht auf natürliche Weise Erklärbares zu bewirken versuchen, ein Beschwörungsritual ausüben, Exorzismus betreiben‹.