bauerngericht,
das
;-s/
auch -Ø
.1.
›Gemeinde-, Nachbarschaftsgericht‹.Bedeutungsverwandte:
vgl. (dort auch Hinweise zur Bed. des Bestimmungswortes).Belegblock:
Ein fasnachtspil von eimen pawrngericht.
die egeruͤrten Burger […] nyndert anderswo in gericht noch Recht fuͤrnemen. laden. beclagen noch berechten soͤllen. dann yczůzeitẽ vor disem Statgericht. oder Bawrngericht. oder andern vndtergerichtẽ.
Das paurngericht würt auch besetzt mit eherlichen tapfern burgern, so des grossern raths und neulich ehemenner worden sein.
Köbler, a. a. O.
169, 14
.2.
›aus Bauern zusammengesetztes, mit ländlichen Rechtsangelegenheiten befaßtes Gericht‹; Belegblock:
das sind die gute, die vogtber sind, und gehoͤren zu allen egerichten vorzusten in der stat zu Swabach vor dem pawrengerichte.
Bringen sy ihre schlaghändel und fräfel nicht für die obrigkait, sondern wellen alles vor ihrem groben bisselhirnigen paurengericht urtailen und aussprechen.