bastartgeburt,
die
.
›Geburt eines un- oder außerehelichen Kindes‹;
zu  1.

Belegblock:

Gehring, Würt. Ländl. Rechtsqu.
3, 134, 12
(
schwäb.
,
1554
):
so eine ohnehrliche oder bastartgeburt vorkombt, solches der obrigkeit alsbalden vermelden.