bastartfal,
der
;
/auch
+ Uml.
›Abgaben der Bastarde, der un- oder außerehelich geborenen Kinder sozial ungleicher Eltern‹;
zu  2.

Belegblock:

Kollnig, Weist. Schriesh. 
144, 13
(
rhfrk.
,
1610
):
so ist auch Churpfaltz auf denselben der haubtrechten, wattmahlen, wie auch sonsten der bastartfalle und hagestelzen […] berechtiget, auch die wildfäng und nachfolg allezeit da gehabt und ihnen, den leibaigenen, der freye einzug jederzeit gestattet worden.