bastartfal,
der
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/auch -Ø
+ Uml.›Abgaben der Bastarde, der un- oder außerehelich geborenen Kinder sozial ungleicher Eltern‹;
Belegblock:
so ist auch Churpfaltz auf denselben der haubtrechten, wattmahlen, wie auch sonsten der bastartfalle und hagestelzen […] berechtiget, auch die wildfäng und nachfolg allezeit da gehabt und ihnen, den leibaigenen, der freye einzug jederzeit gestattet worden.