banreitel,
der
;
–/-Ø.
›Baum, der beim Abholzen nicht geschlagen werden darf, sondern wohl als Samenbaum stehen bleiben muß‹;
vgl.
2
 23.

Belegblock:

Gehring, Würt. Ländl. Rechtsqu.
3, 792, 5
(
schwäb.
,
1607
):
in jecklicher jauchert ungefahr sollen mit vleiß außgezaichnet werden die gerädeste und stärckeste raitel, [...], am wenigsten sechzehen stämm [...] und sollen vor allen dingen [...] die banraitel aichen sein.