banartikel,
der
;
-/-Ø.
›Artikel, Paragraph, Regelung einer Rechtsweisung‹;
zu
2
 23,  3.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  3, .

Belegblock:

Winter, Nöst. Weist. (
moobd.
,
E. 17. Jh.
):
ein panthäitung ist ein bekantnus bei dem pann und ait die über dieße aigen begriffene recht und hernach lesente pannartickl wahr zu sein.