banartikel,
›Artikel, Paragraph, Regelung einer Rechtsweisung‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.
3,
.
Belegblock:
Winter, Nöst. Weist.
(
moobd.
,
E. 17. Jh.
):
ein panthäitung ist ein bekantnus bei dem pann und ait die über dieße aigen begriffene recht und hernach lesente pannartickl wahr zu sein.