bündig,
Adj.
Belegblock:
So setzen und ordenen wir das solich geding vmb das es zu vil gemein oder wytleüffig ist nit bündig vnd von keinem wert gehalten.
soll dieser [contract] ein halbes iahr vor ausgang der mittung aufzukündigen bindieg sein.
Unnd jst gedachter doctores Fabers und Murners schryben / der maas starck / gruntlich / und bindig / jetzt schimpff / dann ernst / das mich daran rüwt.
búndigy tůch machen, die núnhundert faͤden und nit minder haben soͤllent.