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aufliegen,
V.;
zu
mhd.
liegen
›lügen‹
().
1.
›jm. etw. andichten, Falsches, Lügenhaftes über jn. behaupten‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl. .

Belegblock:

Luther, WA (
1531
):
der auffrur halben die vns Meüchel auff leǔgt vnd boslich ertichtet.
2.
›etw. (z. B. Geld) durch Lügen auftreiben, beschaffen‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl. .

Belegblock:

Sachs (
Nürnb.
1555
):
Wo hat er nur gelt auffgelogen?