aufbeschreiben,
V., unr. abl.
›etw. aufzeichnen, aufschreiben; jn. registrieren‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  2,  2, , , .

Belegblock:

Chron. Augsb. (
schwäb.
,
1544
/
45
):
die weyll alle handlung der menschen billich zu ainer getächtnus auffbeschriben werdenn sollte.
Ebd. (
1540
):
tut in suma 87 personen, welche ordenlich aufbeschriben waren.