anleitpfennig,
der
;
-/auch
-Ø.
›Gebühr, die bei der Übernahme eines Gutes zu entrichten ist‹;
zu  2.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  1 (Synekdoche).

Belegblock:

Winter, Nöst. Weist. (
moobd.
,
um 1580
):
die doch unser anwalt leichet und darumb die anlaitphening innimbt.