anheim
(in 1 Beleg:
anheimen
),
Adv.
(1; 3; 4), präd. Attr. (2; 5); vgl. das Bedeutungsfeld von .
1.
›nach Hause‹, im engeren Sinne auf den Wohnsitz, im weiteren Sinne auf den Lebens- und Wirkungsraum bezogen.
Wortbildungen:
anheimkunft
›Heimkehr‹.

Belegblock:

Chron. Magdeb. (
nrddt.
, Hs.
1601
):
die [...] nachbauren sollen ihre todten in stille mit frembden begraben [...] und also wedder anheim gehen und das Ihre warten.
Heydn. maister
22r, 2
(
Augsb.
1490
):
wid’ an heÿm gen Creta gefaren.
Eschenloher. Medicus (
Augsb.
1678
):
kehrete also wieder nacher Haus / doch erlangte sie solche Gnad / ehe vnd zuvor sie wieder anheimb kommen / also daß ihr an den Augen gaͤntzlich nichts abgangen.
Spiller, Füetrer. Bay. Chron. (
moobd.
,
1478
/
81
):
Da kumen die bemelten drey herren wider heraus anhaimb.
v. Birken. Erzh. Österreich ;
Spiller, a. a. O. ;
Dietz, Wb. Luther (
anheimen
);
2.
phrasematisch:
anheim fallen
›zurückfallen (z. B. von Gütern)‹;
jm. etw. anheim gehen lassen
›jm. etw. zufallen lassen‹;
etw. anheim setzen
›e. S. stattgeben‹;
etw. anheim bringen
›etw. (Dienste) leisten‹;
jm. etw. anheim geben
›jm. etw. anheimstellen‹;
jm. etw. anheim schicken
›jm. etw. wieder zuschieben‹;
jm. etw. anheim weisen
›jm. etw. wieder zuweisen‹;
jn. anheim suchen
›jn. heimsuchen‹; an 1 anzuschließen.

Belegblock:

Weizsäcker, Graupn. Bergb.
238, 15/16
(
osächs.
,
1541
):
so sollens die gewarken von der andren mossen den gewarken von der nesten mossen antrogen und in die zach enhem lossen gihen.
König-Beyer, Reichenb. Stadtb.
78, 36
(
nböhm.
,
1559
):
nach ihrem apsterben aber sollen solche alle tzugegebene ausgedinge tzu genanttes Fibigers guttern wiederumb [...] anheim fallen.
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. (
m/soobd.
,
1570
):
ausgenomen er hab ehehafte sachen verhanden. auch des herrn straff anhaimb gesezt.
3.
›zu Hause‹, wie bei 1 mit engerem und weiterem Bezugsrahmen, in letzterem Falle: ›im Ort, in der Stadt, anwesend‹.
Bedeutungsverwandte:
 2,  1, , ; vgl. , .
Syntagmen:
a. sein
(häufig) /
bleiben
;
etw. a. verkünden.

Belegblock:

Schottenloher, Flugschrr.
44, 35
(
Schweinfurt
1523
):
es soͤll auch ein yeder [...] anheym sich allszo schicken, ob es nott were, sich und die seinen lenger zuenthalten.
Sachs (
Nürnb.
1550
):
Seit irs? Mein fraw ist nit anheimb.
Ebd. (
Nürnb.
1562
):
Solt ihr feyren die sieben tag | Und in den lauberhütten wohnen, | Wer anheym ist, mit zuvermonen | Euch das gantze volck Israel.
Pfeiffer, Frk.-bay. Landfr.
282, 36
(
nobd.
,
1409
):
nicht anheim, sunder in des lantfrids dienste aussen.
Sexauer, Schrr. in Kart.
228, 8
(
nöst.
,
v. 1450
):
Welch prüder anheim sind. di emphahen den geweichten aschen. in der nidern chappeln.
Spiller, Füetrer. Bay. Chron. (
moobd.
,
1478
/
81
):
Nu was Pippinus nicht anheim.
Lexer, Tucher. Baumeisterb. ;
Drescher, Hartlieb. Caes. ;
Grossmann, Unrest. Öst. Chron. ;
Roth, E. v. Wildenberg ;
Winter, Nöst. Weist. ;
Dietz, Wb. Luther ;
4.
›von Hause‹.

Belegblock:

5.
›zur Hand, verfügbar‹; an die 2. Nuance von 3 anzuschließen.

Belegblock:

Mell u. a., Steir. Taid. (
m/soobd.
,
1523
/
46
):
wo si aber selbst nit ross und wagen oder so gleich dieselben anhaim hetten.