anheim
1.
›nach Hause‹, im engeren Sinne auf den Wohnsitz, im weiteren Sinne auf den Lebens- und Wirkungsraum bezogen; Belegblock:
die [...] nachbauren sollen ihre todten in stille mit frembden begraben [...] und also wedder anheim gehen und das Ihre warten.
wid’ an heÿm gen Creta gefaren.
kehrete also wieder nacher Haus / doch erlangte sie solche Gnad / ehe vnd zuvor sie wieder anheimb kommen / also daß ihr an den Augen gaͤntzlich nichts abgangen.
v. Birken. Erzh. Österreich ;
2.
phrasematisch: anheim fallen
›zurückfallen (z. B. von Gütern)‹; jm. etw. anheim gehen lassen
›jm. etw. zufallen lassen‹; etw. anheim setzen
›e. S. stattgeben‹; etw. anheim bringen
›etw. (Dienste) leisten‹; jm. etw. anheim geben
›jm. etw. anheimstellen‹; jm. etw. anheim schicken
›jm. etw. wieder zuschieben‹; jm. etw. anheim weisen
›jm. etw. wieder zuweisen‹; jn. anheim suchen
›jn. heimsuchen‹; an 1 anzuschließen.Belegblock:
so sollens die gewarken von der andren mossen den gewarken von der nesten mossen antrogen und in die zach enhem lossen gihen.
nach ihrem apsterben aber sollen solche alle tzugegebene ausgedinge tzu genanttes Fibigers guttern wiederumb [...] anheim fallen.
3.
›zu Hause‹, wie bei 1 mit engerem und weiterem Bezugsrahmen, in letzterem Falle: ›im Ort, in der Stadt, anwesend‹; Syntagmen:
a. sein
(häufig) / bleiben
; etw. a. verkünden.
Belegblock:
es soͤll auch ein yeder [...] anheym sich allszo schicken, ob es nott were, sich und die seinen lenger zuenthalten.
Seit irs? Mein fraw ist nit anheimb.
Solt ihr feyren die sieben tag | Und in den lauberhütten wohnen, | Wer anheym ist, mit zuvermonen | Euch das gantze volck Israel.
nicht anheim, sunder in des lantfrids dienste aussen.
Welch prüder anheim sind. di emphahen den geweichten aschen. in der nidern chappeln.
4.
›von Hause‹.