anheimsch,
anheims
(ersteres häufiger), Adv.
(1, 2), Adj.
(3; 4), präd. Attr. (5); vgl. das Bedeutungsfeld von .1.
›nach Hause‹, wie anheim
1 im engeren Sinne auf den Wohnsitz, im weiteren auf den Lebens- und Wirkungsraum bezogen.Bedeutungsverwandte:
.Syntagmen:
a. gehen / keren / kommen
(häufig) / reiten / ziehen, sich a. verfügen
; jn. a. nemen, etw. a. bringen.
Belegblock:
Alß ich wieder anheimisch gekomen den Dinstagk zu Abendt.
wy der kuͤnig von persa [...] die gefangen kinder von israhel. widerumb anheyms gen iherusalem ließ ziehen.
Da hat sie [...] vierzig cronnen an goldt [...] zu ir unden in leib gedruckt und also in dem gepurtglied mit ir anhaimsch gebracht.
2.
›zu Hause‹, wie bei 1 mit engerem und weiterem Bezugsrahmen, in letzterem Falle: ›im Ort, in der Stadt, anwesend, zugegen‹.Syntagmen:
a. sein
(häufig) / bleiben / werden / verharren / eralten
; jn. a. behalten / betreten
; sich a. stille halten
; etw. a. abschaffen.
Belegblock:
der sal ihm den gerichtstag [...], wo der anheims, personlich unter augen [...] ankundigen.
Er seÿ der Zeitt, wie die andern dj fisch gehabt, nit anheims, sondern Zu königswart gewesenn.
welliche mit disser erforderunge allso anheimbsch betrettenn Oder jnwendig drey meill wegs vonn jrer hausslichen wonung arbeittenn.
der sol [...] zuͦ rechter buͦs V gulden unabläßlich verfallen und die in VIII tagen, den nächsten als er anhaimsch wirdet, zuͦ geben schuldig sin.
Köbler, Ref. Nürnberg
26, 7
; Bernoulli, Basler Chron. ;
Müller, Grafsch. Hohenb.
2, 220, 17
; Pfeiffer-Belli, Murner. Kl. Schrr.
77, 25
; Chron. baier. Städte. Regensb. ;
3.
›einheimisch, am Ort / im Rechtsbezirk wohnend (von Personen); örtlich, ortsgebunden (von Rechtsinstanzen)‹; Belegblock:
sunder arme, reiche, fremde und anheymisch mogen wein schencken.
lieben herren, so ich ie muͦs als ein anheimscher den handel anfohen.
das er in dem obgeschriben zil alle vnser schuͦler jung vnd alt, froͤmd vnd anheimsch [...] leren vnd halten sol.
ein verdächtig anheimbische manns- oder weibspersohn.
in sunderheid unser anheimischen oberkeid strengen bephel getan.
Bad. Wb.
1, 52
.4.
›vertraut, bekannt‹.