anhändigen,
V.
›jm. etw. (z. B. Geld, Schriftstücke) überreichen, übergeben, aushändigen‹; ütr.: ›jm. (einen Gruß) überbringen‹.
Belegblock:
welicher ducaten dem urbars ambtmann [...] in ansehung soll zur peßrung angehendigt und fur aigenthomb werden.
der [vertrag] [...] mit aigner hant unterschriben, zuegestelt und angehendigt worden.
wann die wahlen ordenlich ergangen, solche aufs papier bringen und der hochen und mehrer oberkeit der herrschaft Garsch anhändigen.
śoll er deśwegen śeinen Revers, einem Erśamen Rath, gegen dem procuratorie anhenndigen.
Winter, a. a. O. ;
Grothausmann, a. a. O.
162, 17
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