adelbrief,
der
;
-/-e.
1.
›Urkunde über die Erhebung in den Adel‹;
zu
1
 2,  1.

Belegblock:

Moscherosch. Ges. Phil. v. Sittew. (
Straßb.
1650
):
Hat kaum so viel im Säckel gehabt, daß er den Adelbrieff bezahlen [...] können.
2.
›Urkunde einer Behörde über die eheliche und freie Geburt e. P.‹;
zu
1
 2,  1.
Bedeutungsverwandte:
vgl. .

Belegblock: