abteilung,
die
.1.
›Abtrennung e. S. von etw. anderem; Absonderung, Lösung e. P. (o. ä.) von jm. oder einer Gemeinschaft‹; Bedeutungsverwandte:
.Belegblock:
vryheit der stat sullit ir gebin vumftusunt dy breite und dy lenge vumfundzwenzig tusunt noch der abteylunge des sanctuariums [...]. ouch dem vurstin eynsit und andirsit noch der abteylunge des sanctuariums.
daz vird pedeut di abtailung der sel von dem leichnam Christi.
scisma abteilunge vel abtrennunge.
2.
›Unterteilung, Untergliederung, Gruppierung von Sachen/Personen‹; als Handlungsbezeichnung und metonymisch als Bezeichnung der entstehenden Gliederungseinheiten, dann z. B. ›Gruppe (von Menschen)‹; zu 4; auch ›Division‹ im Sinne der Mathematik.Belegblock:
In solcher abtailung ward weiter abgeredt, daß allweg hinfürohin der ain burgermaister von den burgern [...] erwelt werden solle.
die haben Volgende ordnung vnd abthailung gemacht
(von Waldstücken).
Abteilung / Absünderung. Sectio, Diuisio. Abteilung deß volcks in vil rotten.
Diuision, Abtheylung / sündrung / ist ein species in der Aritmetick / in der man sucht / so man zwo zalen hat / wie offt eine in der andern sey zufinden.
3.
›Erbteilung‹, mit metonymischer Öffnung zu ›Ergebnis der Erbteilung, Teilstück einer Erbschaft‹; Spezialisierung zu 2.Belegblock:
dz [thail Weingart] in der abthaylung nach dem hiegen Recht ihr Zuegefallen, Erblich Vermacht.