absagung,
die
.
– Obd.
1.
›Aufkündigung des Friedens, Ansage der Fehde, Kriegserklärung‹;
zu  2.

Belegblock:

Chron. Augsb. (
schwäb.
,
1544
/
5
):
daß man über die zerstörung und absagung der statt Cartago geratschlaget hett.
Roder, Hugs Vill. Chron. (
önalem.
,
1519
):
desgelich schick[t] herzog, Uorich och knaben zů dem Punt mit absagung.
Rennefahrt, Statut. Saanen (
halem.
,
1393
):
nach der absagung des brieffes so sol yetweder lant vor andern gůtten friden haben die vierzechen tage.
Baumann, Bauernkr. Oberschw. .
2.
›Aufgabe von etw., Verzicht auf etw.‹;
zu  5.

Belegblock:

Drescher, Hartlieb. Caes. (
moobd.
,
1456
/
67
):
Ye zwar in der gehorsam, in gedultikait und in diemüttikait, in absagung aller aygenschafft und aygens willen.
3.
›Leugnung, Bestreitung von etw.‹; zu in der Bed. B 2 ›absprechen‹ des
Dwb, Neub.
1, 732
.

Belegblock:

Ruh, Bonaventura
346, 19
(
oschwäb.
,
2. V. 15. Jh.
):
das ist die wyß der erhoͤbung durch die absagung allen dryen personen.