abgefordern,
V.
›jm. etw. (z. T. rechtsförmlich) abfordern, abverlangen, eine Forderung gegen jn. erheben‹;
Bedeutungsverwandte:
vgl.  1.

Belegblock:

Kisch, Leipz. Schöffenspr. (
osächs.
,
1523
/
4
):
darnach will ich das recht lassen erkennen, was er mir mit recht moge abgeforderen von des kaufs wegen.