torquieren,
V.;
›foltern; strafen‹.
Belegblock:
daß betriegliche besagen / so lange daß torquiren wehret / alle Menschen nothwendig zu Hexen machen muß.
war ist / das ein Richter sehr hoch vnnd schwerlich suͤndiget / welcher einen Beklagten ohne gnugsame / [...] indicia torquiren laͤsset.
Ebd.
359b, 25
: auß was Vrsachen oder zu was Ende er [Richter] vorberuͤhrte / Persohn torquiret habe? obs darumb geschehen daß sie damit gestrafft wuͤrde / oder aber darumb dz er hinder die warheit kommen moͤchte.
Ebd.
427a, 30
: ist etwan der Richter so nachdencklich / daß er sie ohne newe indicia nicht weiter torquiren [...] lassen darff / so [...].