torquieren,
V.;
aus
lat.
torquēre
›drehen, winden, verdrehen; foltern‹
(
Georges
2, 3153
 f.).
›foltern; strafen‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  23.

Belegblock:

Oorschot, Spee/Seifert. Proc.
492, 3
(
Bremen
1647
):
daß betriegliche besagen / so lange daß torquiren wehret / alle Menschen nothwendig zu Hexen machen muß.
Ders., Spee/Schmidt. Caut. Crim.
342a, 16
(
Frankf./M.
1649
):
war ist / das ein Richter sehr hoch vnnd schwerlich suͤndiget / welcher einen Beklagten ohne gnugsame / [...] indicia torquiren laͤsset.
Ebd.
359b, 25
:
auß was Vrsachen oder zu was Ende er [Richter] vorberuͤhrte / Persohn torquiret habe? obs darumb geschehen daß sie damit gestrafft wuͤrde / oder aber darumb dz er hinder die warheit kommen moͤchte.
Ebd.
427a, 30
:
ist etwan der Richter so nachdencklich / daß er sie ohne newe indicia nicht weiter torquiren [...] lassen darff / so [...].