temporalbestand,
der
.
›Pacht für eine gewisse Zeit‹;
vgl.  5.

Belegblock:

Brinkmann, Bad. Weist. (
rhfrk.
,
1539
):
An gemeinen äckern in 3 fluren 6½ morgen, welche zum besten der gemeinde in temporalbestand hingeliehen werden.