taxierung,
die
.
›Abschätzung, die der Festlegung von Abgaben oder Gebühren zugrundeliegt‹;
zu  1.
Syntagmen:
gebürliche t
.

Belegblock:

Toeppen, Ständetage Preußen
4, 437, 6
(
preuß.
,
1454
):
Und auf das die kleinen stedte gutwillig mit zu dieser taxirung weren, so solden land und stedte nach irem hogsten vermogen in hulflich sein.
Siegel u. a., Salzb. Taid. (
smoobd.
,
1624
):
so soll er den gehorsamen geschickten tail der rechtkost nach gepurlicher taxierung entheben.