taxieren,
V.
1.
›etw. / jn. einschätzen, abschätzen; einen Preis, eine Geldstrafe usw. festsetzen‹;
zu .
Bedeutungsverwandte:
, .
Syntagmen:
das ampt / as
›Essen, Speise‹
/ erz / schlos, die belonung / herrschaft / stat, einen kosten, den domhern / wein t
.;
auf eine summa geldes t
.,
über den kosten t
.
Wortbildungen:
taxierzettel
(a. 1547).

Belegblock:

Toeppen, Ständetage Preußen
4, 436, 38
(
preuß.
,
1454
):
das man einen itzlichen von den prelaten, die thumhern und die stedte solde taxiren auf eine genante summa geldes.
Kollnig, Weist. Schriesh.
18, 27
(
rhfrk.
):
wenn einer einen kosten getaxirt will haben, der soll der cent zue taxiren einen albus geben.
Köbler, Ref. Wormbs
74, 31
(
Worms
1499
):
vñ mag der Appellacion richter taxiren vnd messigen als gewonheit vnd recht ist.
Laufs, Reichskammergo.
156, 22
(
Mainz
1555
):
Wie die procuratores schweren sollen, so sie die taxirten kosten bei dem eydt erhalten wöllen.
Chron. Augsb. (
schwäb.
, zu
1547
/
8
):
Zwen dacksherrn [...] haben zwischen den burgern und gesten dacksiert umb alle sach, was der gast dem wirt ein wochen soll geben.
Mell u. a., Steir. Taid. (
m/soobd.
,
1568
):
sol der verweser dieselb sachen, so er dessen bericht wirdet, zu verhören, zu mäßigen und zu taxiern, wie von alters her gebreüchig und die zuvor aufgericht marktordnung gleichfals vermügt.
Löscher, Erzgeb. Bergr.
82, 8
;
Köbler, a. a. O.
174, 15
;
Ders., Ref. Franckenfort
86, 14
;
89, 14
;
Ders., Stattr. Fryburg ;
Baumann, Bauernkr. Rotenb. ;
Goldammer, Paracelsus
2, 58, 16
;
Nyberg, Birgittenkl.
1, 436, 22
;
Spiller, Füetrer. Bay. Chron. ;
Rosenqvist, Frz. Einfluß.
1943, 558
;
Schirmer, Kaufmannsspr. .
Vgl. ferner s. v.  1,
1
 1.
2.
›etw. abschätzig beurteilen, abwerten; tadeln‹.

Belegblock:

Dedekind/Scheidt. Grob.
175, 15
(
Worms
1551
):
Ob schon die kost sey alle guͦt/ Daß jederman sie loben thuͦt/ So such doch wie dus künst taxieren / Vnd nur den Koch wol mit vexieren.
Eckel, Fremdw. Murners.
1978, 61
.