pupille,
der
,
auch
die
;
-n/-n
;
aus
lat.
pupillus
›der unmündige, verwaiste Knabe; Mündel, Waise‹
,
pupilla
›das unmündige, elternlose Mädchen; Waise, Mündel‹
(
Georges
2, 2088
; ).
›kleiner Knabe, kleines Mädchen, Mündel, Waise‹.
Bedeutungsverwandte:
, .

Belegblock:

Köbler, Ref. Wormbs
177, 9
(
Worms
1499
):
Curatores oder Pfleger werden auch gegebbent den pupillen oder kinden die nit haben tutores testamentarios legittimos.
Gehring, Würt. Ländl. Rechtsqu.
3, 332, 18
(
schwäb.
,
1603
):
eß sollen auch der pupillen, waißen und wittiben pfleger järlich in cantzley unserm secretario raitung thuen.
Geier, Stadtr. Überl. (
nalem.
,
1520
):
Von pupillen und waißen, auch wie sie sollen bevogtigt werden.
Winter, Nöst. Weist. (
moobd.
,
1670
):
der solle hernach schuldig sein die übrigen pupillen, da sie erwachßen wehren, sambt den schulden hindan zu bezahlen.
Siegel u. a., Salzb. Taid. (
smoobd.
,
1529
):
so sollen die gerhaben und pflegvätter füron ihren pflegkindern und pupillen kain aufliegend stuck durch sich selbs verkaufen odern ân werden.
Grothausmann, Stadtb. Karpfen
150, 19
(
mslow. inseldt.
,
1624
):
Er aber herrn Nicolaus des pupillen haüßl vmb florin 50 in neüem Yoltunackhn gelegten geldes Verkhaufft V. Vrban Zerhand śolches Zue śich genomben.
Eckel, Fremdw. Murners.
1978, 58
;
Öst. Wb.
3, 1422
.