pupille,
der
,die
;-n/-n
;aus
lat.
pupillus
›der unmündige, verwaiste Knabe; Mündel, Waise‹
, pupilla
›das unmündige, elternlose Mädchen; Waise, Mündel‹
(Georges
; 2, 2088
Schulz/Basler
).2, 736
›kleiner Knabe, kleines Mädchen, Mündel, Waise‹.
Belegblock:
Curatores oder Pfleger werden auch gegebbent den pupillen oder kinden die nit haben tutores testamentarios legittimos.
eß sollen auch der pupillen, waißen und wittiben pfleger järlich in cantzley unserm secretario raitung thuen.
Von pupillen und waißen, auch wie sie sollen bevogtigt werden.
der solle hernach schuldig sein die übrigen pupillen, da sie erwachßen wehren, sambt den schulden hindan zu bezahlen.
so sollen die gerhaben und pflegvätter füron ihren pflegkindern und pupillen kain aufliegend stuck durch sich selbs verkaufen odern ân werden.
Er aber herrn Nicolaus des pupillen haüßl vmb florin 50 in neüem Yoltunackhn gelegten geldes Verkhaufft V. Vrban Zerhand śolches Zue śich genomben.