pfareinzieher,
der
.
›für den Einzug der Einkünfte aus einer Pfarrei Verantwortlicher‹;

Belegblock:

Roder, Stadtr. Villingen (
önalem.
,
1573
):
Welcher zum pfarreinzieher genomen würdt, der soll schwören, daß er die järliche geföll, zins, gülten, frucht […] fleissig und getrewlich einzieht.