patenpfennig,
der
.
›dem Wert eines Grundbesitztums nicht entsprechende Abgabe, Schleudersatz‹.

Belegblock:

Lohmeyer, K. v. Nostitz (
preuß.
,
1578
):
Es sein guter an meinen g. hern gestorben, man schweiget stille darzu, wie von Tranxiten geredt wirt, auch Jesau, Rippen dorff, welchs auff leben zu patenpfennig eingeschrieben wurden sein sollen.