patenpfennig,
›dem Wert eines Grundbesitztums nicht entsprechende Abgabe, Schleudersatz‹.
Belegblock:
Es sein guter an meinen g. hern gestorben, man schweiget stille darzu, wie von Tranxiten geredt wirt, auch Jesau, Rippen dorff, welchs auff leben zu patenpfennig eingeschrieben wurden sein sollen.