patent,
die / das
;
–/-en
, auch
-a
;
aus
frz.
patent
(m.),
patente
(f.) (; zur weiteren Wortgeschichte vgl.
Pfeifer, Etym. Wb. d. Dt.
1993, 980
sowie ).
1.
›offener behördlicher Brief, amtliches Berechtigungsschreiben zu einer erbetenen Maßnahme; Vollmacht zur Durchführung von etw. (z. B. einer Fahndungsmaßnahme)‹.
Bedeutungsverwandte:
 1, , ; (zur 2. Variante:) .
Wortbildungen:
patentbrief
(a. 1589).

Belegblock:

Wutke, Schles. Bergb., Cod. Sil. (
schles.
,
1663
):
So haben wir auch noch andere köstlichere werk vor handen, welche wir ohne ihro ka. patenten solche gänge zu eröffnen nicht macht haben […] patenten, solche streichende gänge wie auch die waschwerk zu erforschen und zu probieren.
Hampe, Nürnb. Ratsverl.
2, 30, 26
(
nobd.
,
1575
):
Dem supplicirenden Hannsen Krieger […] soll man sein begern der offnen patent halben an auswendige obrigkaiten wider Mercuri Herdegen […] ablainen und sagen, das es Meine Herren bißher nicht im brauch gehabt, solche offene patenten wider ire bürger an andere obrigkaiten mitzutailen.
Ebd.
179, 19
(
1591
):
pitten, ihme auff seine außgebrachte kays. patenten einen glückhhafen […] ins werckh anzurichten, zu vergünstigen.
Rennefahrt, Statut. Saanen (
halem.
,
1641
):
Patent zu gunst dero von Sanen, underschidenlicher punkten halb.
Hampe, a. a. O.
2, 338, 13
;
Schulz/Basler
2, 413
;
Öst. Wb.
2, 461
.
2.
›Befehlsgewalt e. P.‹; dazu metonymisch: ›Befehl‹.
Bedeutungsverwandte:
(zur Metonymie:)
1
 2,  1.

Belegblock:

Scholz-Babisch, Klev. Rheinzollw.
451, 11
(a. 
1599
):
das sich die kauff- und schiffleut under des admiranten patent zuverthedigen understunden.
Chron. Augsb. Anm. 1 (
schwäb.
,
1561
):
aus sonderm vertrauen […] mit ainer offnen patenten, under der stat Augspurg insigel aufgericht, abgefertigt und im bevelch geben [worden], … den Arnold uff recht ernider zu werfen.
Öst. Wb.
2, 461
.