patent,
die / das
;–/-en
, auch -a
;aus
frz.
patent
(m.), patente
(f.) (; zur weiteren Wortgeschichte vgl. Pfeifer, Etym. Wb. d. Dt.
sowie 1993, 980
Schulz/Basler
).2, 413
1.
›offener behördlicher Brief, amtliches Berechtigungsschreiben zu einer erbetenen Maßnahme; Vollmacht zur Durchführung von etw. (z. B. einer Fahndungsmaßnahme)‹.Wortbildungen:
patentbrief
Belegblock:
So haben wir auch noch andere köstlichere werk vor handen, welche wir ohne ihro ka. patenten solche gänge zu eröffnen nicht macht haben […] patenten, solche streichende gänge wie auch die waschwerk zu erforschen und zu probieren.
Dem supplicirenden Hannsen Krieger […] soll man sein begern der offnen patent halben an auswendige obrigkaiten wider Mercuri Herdegen […] ablainen und sagen, das es Meine Herren bißher nicht im brauch gehabt, solche offene patenten wider ire bürger an andere obrigkaiten mitzutailen.
pitten, ihme auff seine außgebrachte kays. patenten einen glückhhafen […] ins werckh anzurichten, zu vergünstigen.
Patent zu gunst dero von Sanen, underschidenlicher punkten halb.
2.
›Befehlsgewalt e. P.‹; dazu metonymisch: ›Befehl‹.Belegblock:
das sich die kauff- und schiffleut under des admiranten patent zuverthedigen understunden.
aus sonderm vertrauen […] mit ainer offnen patenten, under der stat Augspurg insigel aufgericht, abgefertigt und im bevelch geben [worden], … den Arnold uff recht ernider zu werfen.
Öst. Wb.
2, 461
.