partierer,
der
;
–/-Ø
.
›Händler, Krämer, Verkäufer; unehrlicher Kaufmann, Betrüger‹;
Bedeutungsverwandte:
, .

Belegblock:

Enders, Eberlin  Marg. (
Eilenb.
1524
):
Buchtrucker vnd Parthierer
[Randglosse; längere Schilderung der Geschäftspraxis im Haupttext].
Helbig, Qu. Wirtsch.
1, 74, 12
(
md.
,
1586
):
dass ein jeder wirth oder wirthin selbst einkauffe und keine partirer oder vorkauffer halten soll.
Ebd.
2, 25, 23
(
1484
):
Sie sollen auch in vnnd awßerhalben den merckten auf die partyrer vnnd Schottenn eyn vleyssigk aufsehen haben, das die rechtfertige war […] vorkawfen.
Toeppen, Ständetage Preußen
2, 669, 29
(
preuß.
,
1445
):
so lege wir abe alle pudelkromer und partirer bey vorlust erer ware, sam schedeliche lewthe dis landis.
Helbig, a. a. O.
2, 22, 29
;