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partieren,
V.;
zu
mhd.
partieren
›betrügen‹
(), dies aus der Sippe von
afrz.
bareter
,
ital.
barattare
›betrügerischen Handel treiben‹
().
›Handel treiben; auf seinen Vorteil bedacht handeln; Betrugsgeschäften nachgehen‹.
Wortbildungen:
partierung
.

Belegblock:

Helbig, Qu. Wirtsch.
3, 75, 18
(
md.
,
1572
):
das sie auch wahl heimliche partierunge uff der Finna unther dem schein und nhamen […] sich unterstehen.
Ebd.
147, 36
(
1589
):
do sich iemand […] unterstehen und den Leuten ungebührlichen Partierens, betrieglicher hinterlistiger Weiss Theill aufhängen und höher, dann […] wirdig, verkaufen wurden.
Luther, WA (
1536
):
Hohepriester est Caiphas, Hannas non sic dicitur, qui erat der alt schalk et socer, et sic partirt, ut vicissim hohepriester.
Rosenqvist, Frz. Einfluß.
1943, 177
.