oberuntergang,
der
;
zur Schreibung und Motivierung von
ober-
s. .
›erneute, durch eine Appellationsinstanz genehmigte Begehung und Besichtigung einer Liegenschaft, speziell deren genauer Grenzen‹;
vgl.
3
 1.
Bedeutungsverwandte:
vgl. .

Belegblock:

Wintterlin, Würt. Ländl. Rechtsqu. (
schwäb.
,
1576
):
so in der entschaid oder die gesetzte undermarkt nit gefellig, mag er darvon an oberundergang in der statt appellieren.
welcher spann hernach fürn oberundergang appellirt und der undergang wider uff solchen span erfordert würde, es geschehe durch den oberundergang oder die partheien, so sollen die partheien dem allhießigen undergang zu geben und zue bezahlen schuldig sein.