neglecten,
pl. t.;
aus
lat.
neglēctus
›Vernachlässigung‹
(
Georges
2, 1130
).
›Strafgebühr bei Amts- und Dienstversäumnissen‹;

Belegblock:

Merk, Stadtr. Neuenb. (
nalem.
,
1527
):
das ein ieder pfarrer und helfer [...] die presenz zu verdienen schuldig sein und, so si das versumpten, das mit den neglecten gegen inen [...] gehandelt werden solle.