negligieren,
V.;
›etw. vernachlässigen‹.
Bedeutungsverwandte:
, ; vgl. , , , 24.Belegblock:
daß sie, die entrepreneurs, umb alles dasjenige, so ihnen vertrowt wirt, guͦt sein und so durch ihre schuldt oder negligentz etwas verlohren wurde, sie daßelbe als billich ersetzen sollen.
Negligentz oder neglection, Nachlessigkeyt / vnfleiß / liederlichait / versaumung. [...]. Negligirn, Verachten / nit achten / verlied’lichen / in wind schlahen / ohn sorg / oben hin lassen gehn.