nachtwächter,
der
;
–/-Ø
.
›Nachtwächter, mit der  1 betraute, männliche, vereidigte Person‹;
zu
1
 1.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  2.
Syntagmen:
die nachtwächter bestellen / ordnen / abwechseln, wacker
›wach‹
halten, dem
(eingeschlafenen)
n. den heimbürgen fürbringen
;
die nachtwächter
(Subj.)
wachen, die stunden ausrufen, dem bürgermeister gehorsam sein
;
der nachtwächter
(Gen.obj.)
treulich warten
;
jn. zu n. annemen / bestellen
.

Belegblock:

Merk, Stadtr. Neuenb. (
nalem.
,
1616
):
[Des schar- und nachtwechters eid] Bede schar- und nachtwechter sollen auch schweren, winterszeit umb 8 und sommerszeit umb neün uhren uf die wacht, und winterszeit umb 5 uhren und sommerszeit umb 4 uhren erest und nit zuvor ab der wacht zue gehn und alle stund wie auch fewr und liecht ordenlich zueruefen.
Gehring, Würt. Ländl. Rechtsqu.
3, 507, 19
(
schwäb.
,
1570
):
zu den zeiten, da man die nachtwechter abwechslet, so sollen die, so vor mitnacht wachen, die wacht versehen, biß die glock auf dem schloßthorhauß 12 uhrn schlecht.
Ebd.
781, 21
(
1622
):
Ihr vier [...] seind von der gnädigen herrschaft [...] zu nachwächtern bestelt und angenommen wurden.
Kisch, Leipz. Schöffenspr. ;
Bücher, Berufe Frankf.
1914, 88
.