mitstimme,
die
;
–/-n
.
›Standpunkt, Meinungsäußerung‹; als Metonymie: ›Stimmrecht‹;
vgl.  28.

Belegblock:

Chron. Augsb. (
schwäb.
,
1544
/
5
):
derhalben ire [der gemaind] mitstimen in ainem erberen rat und gmainer regierung auch billich gehört [...] werden sollen.
dann das zunftmaisterampt je nicht anders, dann zu beschirmung der gemaind [...] erfunden worden ist, darumbe sie ire gleiche mitstimen in den räten haben sollen.