mitstimme,
die
;–/-n
.Belegblock:
Chron. Augsb.
9, 79, 17
(schwäb.
, 1544
/5
): derhalben ire [der gemaind] mitstimen in ainem erberen rat und gmainer regierung auch billich gehört [...] werden sollen.
Ebd.
104, 7
: dann das zunftmaisterampt je nicht anders, dann zu beschirmung der gemaind [...] erfunden worden ist, darumbe sie ire gleiche mitstimen in den räten haben sollen.