mitstimmen,
V.
›Stimmrecht haben, ausüben; zu js. Gunsten stimmen‹;
vgl. .
Wortbildungen:
mitstimmer
2,
mitstimmig
1 ›zu-, beistimmend‹.

Belegblock:

Dasypodius (
Straßb.
1536
):
mitStimmig. consentaneus.
Maaler (
Zürich
1561
):
Mitstimmen / Eim sein stim͂ vnd gunst verlyhen / Helffen vñ günstig syn / Mit eine͂ in einer erwellung die hand aufgeben. [...]. Das Mitstimmen / Hilff vnd gunst. [...]. Mitstimmer / Der eim hilfft vnd günstig ist / oder mit eim in einer waal aufhebt.
Mollay, Ofner Stadtr.
32, 52
(
ung. inseldt.
,
1. H. 15. Jh.
):
dy menschen, dy nicht sein mitwoner derr stat, sullen nicht mit stummen mit warten noch mit werchenn.