milchzins,
der
.
›auf Milch zu leistende Abgabe der Bauern‹; als Ütr.: ›von Prostituierten für die Ausübung ihrer Tätigkeit erhobene Steuer‹;
vgl.  1.

Belegblock:

Schade, Sat. u. Pasqu.
194, 16
(
Arnau
1515
):
so ist das ander teil schinderei, bluͦtgelt und milchzins von huͦren
(so der
Huͦrenwirt
über die
bischöfe
).
Gehring, Würt. Ländl. Rechtsqu.
3, 227, 24
(
schwäb.
,
1495
):
Darzu sol auch den armen leuͤten und hindersaͤßen nachgelaßen sein der milchzinß von den kuͤn, den schaffen und den gaissen.