mülmeister,
der
;-s/-Ø
.1.
›Aufseher über das Mühlenwesen eines Rechts- und Wirtschaftsraumes, -bezirkes; Verwalter, Betreiber, Leiter einer Mühle; Müller; Mühlenhandwerker‹; Nrddt. / md.; Rechts- und Wirtschaftstexte.
Syntagmen:
der m. etw. erlauben / visitieren
(z. B. die beile
), mülrade machen, mülsteine wirken, etw
. [einen Betrag] geben, jm. etw
. [einen Betrag] senden, jm. jn. abspännig machen, dem m. etw. anzeigen / sagen, was [...], dem m. etw. für seinen lon geben
; malz von dem m. aufheben, das handwerk von einem m. lernen
; dem m. 1 schweike
; der m. zu Marienburg, zum Elbing, von Christburg
; der arbeit des mülmeisters
.Belegblock:
der molmeister dedit 50 m. von der walkmolen.
5 fird. dem molmeister vor die molrade zuzumachen und vor die molsteyne zu wirken.
her welde dem molemeister sagen, was ungewonlich in der molen were von sime metczener.
dae van gegeve(n) meist(er) Reynt(er), de(r) moelenmeist(er), vur syne(n) v(er)dencge(n) loyn 90 Mark.
mit meister Andriess mullenmeister vertingt die zimmermanns und mullenmeisters arbeit an dem putz.
Der mollmeister lipnis halben sal es gehalten werden noch vormug der ordnung
(hier auf
müle 3 bezogen).
auch sollen die muͤhlmeister keiner dem andern jungen abspennig machen.
Thielen, Gr. Zinsb. Dt. Ord.
61, 4
; Dienes, E. Gros. Witwenb.
252, 5
; Ermisch u. a., Haush. Vorw.
150, 38
; Müller, Grafsch. Hohenb.
2, 115, 10
; Bücher, Berufe Frankf.
1914, 86
; ‒
Vgl. ferner s. v. .