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leiben,
V.;
mhd.
Vorlage mit
-î-
anzunehmen, nicht belegt.
›jn. in einem bestimmten Zustand, bei etw. belassen; etw. an einem Ort belassen‹.

Belegblock:

Jörg, Salat. Reformationschr.
838, 5
(
halem.
,
1534
/
5
):
kamend der v orten botten gen Zug zamen / da dann gar mengerley für sy kamm / alls namlich ouch ein geschrifftt von Mülhusen an sy / darinn sy begertend der v orten huld / und jn friden gelybtt / und gnan zesyn und werden.
Schmidt, Hist. Wb. Elsaß .