lehenrevers,
der
;
–/-Ø
.
›schriftliche Bestätigung des Lehensempfanges durch den Lehensnehmer, in dem dieser auch die Erfüllung der mit dem Lehen auferlegten Abgaben und Dienste verspricht‹;
zu (
das
2,
1
.
Syntagmen:
den l. ausstellen / besiegeln / schreiben
.
Wortbildungen:
lehenreverskostung
›Gebühr für die Ausstellung der Lehensbestätigung‹.
Zur Sache:
Hrg
2, 1742
.

Belegblock:

Wopfner, Bauernkr. Tirol
28, 30
(
tir.
,
1523
):
von wegen der lehenrevers-cosstǔng etc., hat gemelter phleger zǔegeben, daz die lehenrevers on der unnderthanen cosstǔng sollen geschriben und von der unnderthanen wegen, wo und bey wem sy das bekomen mǔgen, besigelt werden.