lehenrevers,
der
;–/-Ø
.›schriftliche Bestätigung des Lehensempfanges durch den Lehensnehmer, in dem dieser auch die Erfüllung der mit dem Lehen auferlegten Abgaben und Dienste verspricht‹;
Syntagmen:
den l. ausstellen / besiegeln / schreiben
.Wortbildungen:
lehenreverskostung
Zur Sache:
Hrg
.2, 1742