lauschen,
V.;
zu
mhd.
lûschen
›lauschen‹
().
1.
›lauschen; auf etw. horchen, mit dem Gehör auf etw. achten, aufpassen‹.
Bedeutungsverwandte:
 1.

Belegblock:

Peil, Rollenhagen. Froschm.
157, 3507
(
Magdeb.
1608
):
Jnsonderheit lausch ich heimlich / Wo ein reicher versuͤndigt sich.
Maaler (
Zürich
1561
):
Etwar auf Lauschen vnd acht haben. Imminere animis in rem aliquam.
2.
›(dem Wild) aus dem Hinterhalt auflauern, nachstellen‹.

Belegblock:

Sachs (
Nürnb.
1530
):
Der [waidman] dem gejaid ist hangen an | [...] | Nach allem wild gros und klein | [...] | Mit lauschen, schrecken, garn und netzen, | Zu jagen, paissen und zu hetzen.
Gehring, Würt. Ländl. Rechtsqu.
3, 175, 6
(
schwäb.
,
1511
/
1680
):
Erstlich solle kein underthan oder beysäß [...] keinen haasen abschrecken, lauschen noch schüeßen.
3.
›ruhen, unbearbeitet liegen (z. B. ein Rechtsstreit)‹.

Belegblock:

Opel, Spittendorf (
osächs.
,
um 1480
):
Hier hub sich der pfenner sache wieder an; die eine weile gelauscht hatte.