landverderblich,
Adj.
›schädlich und zerstörerisch für Land und Leute eines Herrschaftsgebietes‹;
zu  58.

Belegblock:

Mannack, Rist. Pers.
193, 18
(
Hamburg
1634
):
wollet vns hieruͤber ewer vernuͤnfftiges Bedencken communicieren, damit dem Landtverderblichen Vbel noch in der zeit moͤchte vorgebawet werden.