landmünze,
die
;
-Ø/-n
.
›im Lande geprägte und landesüblich gültige Münzeinheit; landesübliches Zahlungsmittel‹; metonymisch: ›gültige Landeswährung‹;
zu  8,
1
 2.
Bedeutungsverwandte:
, .
Syntagmen:
eine l. fälschen / geben / (ge)brauchen / haben / nachschlagen / prägen / regulieren / schlagen; etw. mit l. bezalen / erstatten; eigene / gangbare / gute / sonderbare l.

Belegblock:

Schnyder, Qu. Zürcher Wirtsch.
217, 50
(
halem.
,
1388
):
daz man die núwen múntz usgeben sol uf den nechsten ostertag und soͤllent dann alle andere lantmúntzen ab sin, die vormalz geslagen wurden.
Vogel, Urk. Heiliggeistsp.
1, 166, 19
(
moobd.
,
1371
):
da si jærlich [...] ab nemen suͤllen zwai huͤner oder zwelf pfening der gewonlichen lantmuͤnss.