kränzlen,
V.
1.
›kranzförmige Kuchen backen‹;
vgl.  5.

Belegblock:

Schwäb. Wb. (a. 
1642
).
2.
›etw. (z. B. Gebäck) mit einem Kranz verzieren‹;
vgl.  5.

Belegblock:

Schwäb. Wb. (a. 
1568
).
3.
›mit Bergwerksanteilen handeln‹.
Syntagmen:
einen k. aufnemen / bestetigen / vereiden / verordnen
.
Wortbildungen:
kränzler
›Unterhändler beim Kuxhandel‹.

Belegblock:

Löscher, Erzgeb. Bergr.
147, 21
(
omd.
,
1554
/
1663
):
wo etwa von ihnen verdächtige händel vermarckt, denen wirdt nicht erlaubet, insonderheit die sich des kuckspartirens befleißigen undt den krenczlern in ihr ambt greifen.