kindbetterin,
die
;-Ø
/-innen.›Wöchnerin‹;
zu 1.
Bedeutungsverwandte:
.Syntagmen:
eine k. antasten / aussegnen / berauben / betreten / einfüren / einsegnen / speisen, zu sich laden, in ein bet legen, mit etw. versorgen; einer k. hilfe tun, etw. geben / kaufen / vereren; eine k.
(Subj.) erseufzen / erschrecken / genesen / kirchgang halten / klagen / sterben; sich als eine k. verhalten; angst / almosen / not / wein einer k., besehete
›Besuch‹ einer k.; arme / edle / gesunde k., himlische k.
›Mutter Gottes‹.Wortbildungen:
kindbetterinfas
kindbetteringelüste
kindbetterinhaus
kindbetterinkopf
kindbetterinkind
kindbetterinpulfer
kindbetterinwäsche
kindbetterinwürze
Belegblock:
Welch ein selge Geburt ist das, | Do ein Kindbetterin Magt was.
Auß anlaß solcher rede / stieß [...] Großvatters Bruders Sohn ein Kindbetterngelust an.
wer es, das eyner ein kintbeterin doheyme hette, der solt zychen als ferre, das er bij tage wyder heym keme.
so hab ich geben armen kintpetterin des tags einer ain moß weins acht tag.
denselbigen mocht die kindtpeterin zimlich ere erbieten mit kuchlein, rohem obß, keß, brott und franckenwein.
bereit er vorhin drie tag mit gebete ein kerzen der himelschen kindbeterin.
wöllen meine herrn die beseheten der kindbötterin niemands abgestrickt noch verpotten haben.
des ersten soͤllent die pulffer mit vnderscheid also gemacht werden, nemlich in zwey phund kindbettern pulffer sol man nemen anderhalb pfund wisses imbers.
Zuͦ kyndbetteren würtz sol man nemmen [...] ein halb pfund guͦtten ymber.
Wann [...] welicher vntertan in der fasznacht eine kindbetterin überkomen hatt, so hat die obrigkeit derselben kindbetterin das fasznachthuon in ir kindbette verehrt.
beschlagne kindbetterkopflin.
Da nun die frowenn dem vater wollttenn das bottenbrot bringenn, hatt die kindtbetterin hertzlich erseyfftzett und klagtt.
Ir sollen euch auch alles vergeblichen schießens [...] enthalten [...] damit auch kindbetterne, krancke leut und kinder nit erschrecken.
daher kompts, das etliche leut und fürnemlich die kintbetterin zu nacht im schlaf getruckt werden.
Gehring, Würt. Ländl. Rechtsqu.
3, 591, 33
; Barack, Zim. Chron. ;
Mollay, H. Kottanerin
20, 5
; Öst. Wb.
1170
.‒
Vgl. ferner s. v. .