kindbetterin,
die
;
/-innen.
›Wöchnerin‹;
Bedeutungsverwandte:
.
Syntagmen:
eine k. antasten / aussegnen / berauben / betreten / einfüren / einsegnen / speisen, zu sich laden, in ein bet legen, mit etw. versorgen; einer k. hilfe tun, etw. geben / kaufen / vereren; eine k.
(Subj.)
erseufzen / erschrecken / genesen / kirchgang halten / klagen / sterben; sich als eine k. verhalten; angst / almosen / not / wein einer k., besehete
›Besuch‹
einer k.; arme / edle / gesunde k., himlische k.
›Mutter Gottes‹.
Wortbildungen:
kindbetterinfas
(seit 1529),
kindbetteringelüste
,
kindbetterinhaus
(a. 1597),
kindbetterinkopf
(›Trinkgefäß‹),
kindbetterinkind
(seit 1600),
kindbetterinpulfer
,
kindbetterinwäsche
,
kindbetterinwürze
.

Belegblock:

Kehrein, Kath. Gesangb. (
Köln
1583
):
Welch ein selge Geburt ist das, | Do ein Kindbetterin Magt was.
Schmitz, Schiltb.
48, 26
(
Frankf.
1597
):
Auß anlaß solcher rede / stieß [...] Großvatters Bruders Sohn ein Kindbetterngelust an.
Dinklage, Frk. Bauernweist.
59, 40
(
nobd.
,
1448
):
wer es, das eyner ein kintbeterin doheyme hette, der solt zychen als ferre, das er bij tage wyder heym keme.
Chron. Nürnb. (
nobd.
,
1449
/
50
):
so hab ich geben armen kintpetterin des tags einer ain moß weins acht tag.
Hoffmann, Würzb. Polizeisätze
181, 7
(
nobd.
,
1476
):
denselbigen mocht die kindtpeterin zimlich ere erbieten mit kuchlein, rohem obß, keß, brott und franckenwein.
Bihlmeyer, Seuse (
alem.
,
14. Jh.
):
bereit er vorhin drie tag mit gebete ein kerzen der himelschen kindbeterin.
Geier, Stadtr. Überl. (
nalem.
,
1587
):
wöllen meine herrn die beseheten der kindbötterin niemands abgestrickt noch verpotten haben.
Welti, Stadtr. Bern (
halem.
,
1431
):
des ersten soͤllent die pulffer mit vnderscheid also gemacht werden, nemlich in zwey phund kindbettern pulffer sol man nemen anderhalb pfund wisses imbers.
Rennefahrt, Wirtsch. Bern (
halem.
,
1518
):
Zuͦ kyndbetteren würtz sol man nemmen [...] ein halb pfund guͦtten ymber.
Argovia (
halem.
,
1594
):
Wann [...] welicher vntertan in der fasznacht eine kindbetterin überkomen hatt, so hat die obrigkeit derselben kindbetterin das fasznachthuon in ir kindbette verehrt.
Rennefahrt, Zivilr. Bern (
halem.
,
1615
):
beschlagne kindbetterkopflin.
Diehl, Dreytw. Essl. Chron. (
schwäb.
,
1548
):
Da nun die frowenn dem vater wollttenn das bottenbrot bringenn, hatt die kindtbetterin hertzlich erseyfftzett und klagtt.
Chron. Augsb. (
schwäb.
, zu
1556
):
Ir sollen euch auch alles vergeblichen schießens [...] enthalten [...] damit auch kindbetterne, krancke leut und kinder nit erschrecken.
Sudhoff, Paracelsus (
um 1570
):
daher kompts, das etliche leut und fürnemlich die kintbetterin zu nacht im schlaf getruckt werden.
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. (
m/soobd.
,
16. Jh.
):
es mag auch ainer kaufn ein kleinß vasil mit wein einer kindelpeterin.
v. Keller, Amadis ;
Kohler u. a., Bamb. Halsger. Corr. ;
Welti, a. a. O. ;
Gehring, Würt. Ländl. Rechtsqu.
3, 591, 33
;
Barack, Zim. Chron. ;
Mollay, H. Kottanerin
20, 5
;
Öst. Wb.
1170
.
Vgl. ferner s. v. .