kamerschreiber,
der
;
-s/-Ø
.
›Beamter in einer fürstlichen oder geistlichen Kammer‹;
zu  5.
Bedeutungsverwandte:
, ; vgl.  2,  1.
Syntagmen:
dem k. etw. zustellen; etw. durch den k. geben lassen, etw. vom k. fordern, jn. zum k. ernennen; k. des königs; geheimer k.; gemach des k.
Wortbildungen:
kamerschreiberampt
(seit 1557),
kamerschreiberpflicht
(a. 1608),
kamerschreiberrechnung
(a. 1458).

Belegblock:

Wutke, Schles. Bergb., Cod. Sil. (
schles.
,
1537
):
solchs sollen sie [...] geschriftlich an obgemelt oder kunftigen unsern g. h. landhauptmann und kammerschreiber [...] gelangen lassen.
Turmair (
moobd.
,
1522
/
33
):
das in auß der küniglichen kamer die rentmaister und kamerschreiber solten alle notdurft zue solchem pau schaffen.
Uhlirz, Qu. Wien
2, 1, 1068, 2
;