kamergefälle,
das
;
-s/-Ø
.
›Einkünfte einer Kammer‹;
zu  5,  5.
Syntagmen:
das k. verkaufen / versetzen, jm. das k. entziehen / restituieren; an dem k. eintrag tun, etw. aus dem k. einnemen / erheben / entrichten, etw. von dem k. unterhalten; stehende kamergefälle; schmälerung der kamergefälle
.

Belegblock:

Wutke, Schles. Bergb., Cod. Sil. (
schles.
,
1612
):
Weil er aber ir.f. g. an ihren cammergefellen dadurch mechtigen eintrag thut.
Ebd. (
1626
):
in denienigen artikeln, so ihre cammergefälle betreffen.
Winter, Nöst. Weist. (
moobd.
,
1641
):
zu schmellerung unserer aigen camergföll und gmaines weßen nachtl und schaden.