kamergeld,
das
.
›Miete für eine Kammer‹;
zu  1, (
das
4.

Belegblock:

Rupprich, Dürer
177, 42
(
nobd.
,
1521
):
Jch hab kammer geldt geben zu Prüssel acht tag.
Rechn. Kronstadt
3, 322, 34
(
siebenb.
,
1556
/
7
):
hab ich Entpfangen das khomer gelt vonn dem herr.