insonders,
Adv.
1.
›jeder für sich, jeder einzelne (in bezug auf eine Gruppe als Ganzes und auf jedes Mitglied im besonderen)‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  1.

Belegblock:

Heydn. maister
17, 6
(
Augsb.
1490
):
hand vns allen vnd jetlichem jnsunders dz gebotten vnd geheissen.
Chron. Augsb. (
schwäb.
, zu
1551
):
hat der bischoff von Arras […] jeden predicanten insonders für sich beruͤft.
Ebd. (
1544
/
5
):
es haben sich gemainklich die burgermaister baid sampt etlichen burgern des rats insonders dohin begeben miessen.
Gehring, Würt. Ländl. Rechtsqu.
3, 510, 14
(
schwäb.
,
1570
):
daß ir den wein, brott und flaisch wellen schetzen und schawen inmassen wie in disem articulbuoch außfüerlich von jedem insonders geschriben stett.
2.
›besonders, in besonders hohem Maße‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  3.
Syntagmen:
etw. i. begeren / dartun / eren
;
jm. i. zugeeignet sein
.

Belegblock:

zu Dohna u. a., Staupitz/Scheurl
7
(
Nürnb.
1517
):
aus dem mundt und herzen der vernünftigen creatur erfordert wirdet das lob für all creatur […] die ir insonders zugeeignet sein.
Kehrein, Kath. Gesangb.  (
Nürnb.
1631
):
Innsonders thun wir ehren, | Die heilige Wunden rein.
Tobler, Schilling. Bern. Chron.  (
whalem.
,
1484
):
insunders begert man von inen zů wissen, ob die fromen lúte […] genoͤt wurdent.
Rauwolf. Raiß Einl.  ([
Lauingen
]
1582
):
meinen günstigen lieben Herren Vettern / vnd jnnsonders gůten freunden.
3.
›in Einzelheiten, im einzelnen‹.
Bedeutungsverwandte:
 4.

Belegblock:

Chron. Augsb. (
schwäb.
, zu
1561
):
was für kurtzweil man inen gemacht und ehr erzaigt hat, wirt hernach insonders verzaichnet.
Ebd. (
1544
/
5
):
und insonders so lautet ir aidt auch nit anderst, dann daß sie reichen und armen getreue burgermaister sein.